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Inhaltsverzeichnis - Einführung - Offene Güterwagen - Epoche I, II, III, IV, V - Geschlossene Güterwagen - Epoche I, II, III, IV, V |
Einführung Mit diesem Thema wollen wir die deutschen Güterwagen von Epoche I bis Epoche VI anhand von Modellen aufzeigen und darüber hinaus dem Modellbahner epochengetreue Güterwagenverbände aufzeigen. Zu Beginn des Eisenbahnzeitalters kamen zunächst fast ausschließlich zweiachsige Güterwagen einfacher Bauart zum Einsatz. Es kamen fast ausschließlich gedeckte Güterwagen, offene Güterwagen mit Seitenborden, sowie Flachwagen (mit und ohne Rungen) zum Einsatz. Mit der Zeit wurden die einfachen Güterwagen zunehmend für das jeweilige Ladegut und für die Be- und Entladeeinrichtungen spezialisiert und weiterentwickelt. So kam es auch sehr früh bereits zu Vereinbarungen zur gegenseitigen Verwendung von Güterwagen zwischen den Privat- und Staatsbahnen. Der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen stellte bereits um das Jahr 1850 Vorschriften zur Vereinheitlichung von Abmessungen und Einrichtungen für Güterwagen auf. Ein entscheidender Schritt im deutschen Güterverkehr war 1909 die Bildung des Deutschen Staatswagenverbands mit einheitlichen Wagentypen und Waggonanschriften. Unter Beteiligung aller deutschen Staatsbahnen wurde dabei ein gemeinsamer Wagenpark geschaffen. Ebenfalls ein wichtiger Schritt war das Übereinkommen über die gegenseitige Benutzung der Güterwagen im internationalen Verkehr, das seit dem Jahre 1922 den Austausch von Güterwagen in Europa und Nahost regelt. Ab dem Jahre 1953 wurden in Westeuropa mit dem Europ-Verband und ab 1964 in Osteuropa mit dem OPW internationale Güterwagenparks geschaffen. Eine internationale Harmonisierung im Güterverkehr gelang in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch den UIC, unter anderem durch die Entwicklung von UIC-Einheitsgüterwagen. Alle Güterwagen, die innerhalb der UIC-Bahngesellschaften an internationalem Verkehr teilnehmen, müssen entsprechend den UIC-Vorschriften unter anderem einheitlich mit einem UIC-Gattungszeichen und einer UIC-Wagennummer gekennzeichnet sein. Die Güterwagen waren in der Anfangszeit technisch nicht gut ausgestattet. Deshalb würden nicht mehr als 30 km/h als Geschwindigkeit für Güterwagen zugelassen. Mit der Einführung der Hauptluftleitung und der damit gesteuerten Bremse konnten auch höhere Geschwindigkeit bis 65 km/h gefahren werden. Die heutigen modernen Güterwagen können mit Geschwindigkeiten bis zu 140 km/h gefahren werden. Sie verfügen über leistungsfähigere Bremsen mit Grauguss- und Kompositbremssohlen und sind zunehmend mit GPS-Empfängern und Transpondern zur Positionsüberwachung im Bedarfsfall ausgestattet. Wichtig für die Verwendung der Güterzugwagen ist die Gattungsbezeichnung. In Deutschland wurden folgende Gattungszeichen - ab Epoche II - verwendet. Tabelle - Gattungskennzeichnung nach UIC
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Gedeckte Güterwagen - Epoche I, II, III, IV, V Die gedeckten Güterwagen wurden nach dem Musterblatt A2 des Staatsbahnwagenverbandes gebaut. Diese Flachdachwagen gab es mit und ohne Handbremse. Das neue hochgestellte Bremserhaus erhielt ein Satteldach mit spitzem First, und die Handläufe waren nun auch an den Außenseiten des Aufgangs angebracht. Dies zweiachsigen Wagen hatten bei ein Ladevolumen von rd. 45 m³ und ein Ladegewicht von 15 t. Der Achsstand betrug einheitlich 4.50 m. Die Länge über Puffer 9.60 m. An einem Teil der Wagen wurde ab 1925 eine Kunze-Knorr-Druckluftbremse für Güterzüge (Kkg) nachgerüstet. Um 1939 wurden die Endfelder durch Diagonalstreben verstärkt, um den Wagenaufbau bei Rangierstößen besser zu stabilisieren. Als Wagen des Staatsbahnwagenverbandes trugen sie das Gattungszeichen „Gm“ oder „Nz“. Wegen der hohen Stückzahl musste die DRG für diese Wagengattung zwei Gattungsbezirke schaffen. Sie wurden den Gattungsbezirken „Kassel“ und „München“ zugeordnet und erhielten das Hauptgattungszeichen „G“.
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