Modellbautechnik - Die Gestaltung und Beschilderung von Bahnsteigen und Haltepunkten
     


Bahnsteige und Haltepunkte an Deutschen Bahnstrecken

-- Ausstattung, Konstruktion und Beschilderung --


Titelbild

            Ampelbild


Inhaltsverzeichnis

Einführung

Der Bahnsteig

Die Ausstattung des Bahnsteiges

Die Beschilderung am Bahnsteig / Haltestelle




Einführung
Der Bahnhof, die Bahnsteige und Haltepunkte sind in der Regel das Zentrum einer Modellbahnanlage. Bahnsteige und Haltepunkte sind von der Örtlichkeit her zwei verschiedene Orte. Unter einem Haltepunkt versteht man einen Fahrstopp auf einer Bahnstrecke, in der in der Regel nur Regionalbahnen halten.
Unter einem Bahnsteig versteht man dagegen einen Teil des Bahnhofes der für das Ein-und Aussteigen von Passagieren gedacht ist. Die nachfolgenden Bilder zeigen einen Bahnsteig an einem Bahnhof. Das Titelbild dagegen einen Haltepunkt im Zuge einer Regionalstrecke Als Bahnsteig wird eine erhöhte bauliche Plattform bezeichnet, die den Ein- und Ausstieg von Fahrgästen an Reisezügen erleichtert Beim Aufenthalt auf Bahnsteigen ist besondere Vorsicht und Wachsamkeit durch den Benutzer geboten! Bahnsteige sind parallel und mit geringem Abstand zu einem daneben liegenden Gleis angelegt.

Für den Modellbahner sind Bahnsteige, wenn sie realistisch gestaltet werden sollen, eine anspruchsvolle Arbeit.

Der nachfolgende Aufsatz soll euch Hinweise auf die Beschilderung und Gestaltungsvorschläge aufzeigen.

Foto zu Bahnübergängen       Foto zu Bahnübergängen
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Nach den verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Bahn, sollen Bahnsteige und Haltepunkte u.a. so gebaut werden, dass:
    - sie möglichst am geraden Gleis liegen und die Feststellung der Abfahrbereitschaft des Zuges und die Signalsicht möglichst ohne Hilfsmittel gewährleistet wird.
    - sie innerhalb des verkehrlichen Umfeldes auf möglichst kurzen barrierefreien Fußweg erreichbar sind und einen möglichst stufenfreien Zugang zum Zug bieten.
    - auf ihnen möglichst keine Fahrleitungsmaste aufgestellt werden.
    - Stützkonstruktionen von Überbauten, Gebäuden etc sollen nicht auf Bahnsteigen angelegt werden.
Noch ein Hinweis für die Modelleisenbahner. Um einen Bahnhof maßstabsgetreu zu gestalten, haben wir versucht alle wichtigen Maße euch darzustellen. Es handelt sich hier aber um Realmaße. Diese müssen dann entsprechend eurer Spurgröße umgerechnet werden. Für die:
    H0-Spur: 1 : 87
    N-Spur: 1 : 160
    TT-Spur: 1 : 120
Beispiel: Wenn die Bahnsteighöhe in der Realität z.B. 0,80 m beträgt, so würde die Höhe bei einer H0-Bahn 80 cm / 87 = 0,91 cm betragen. Leider können nicht alle Maße 1:1 auf das Modell übertragen werden. Da sind dann technische Grenzen gesetzt. Wir haben deshalb anhand der Modellbahnnormen (NEM) bei Maßen die nicht 1 : 1 umgesetzt werden können, die tatsächlichen Modellbahnmaße angegeben.
Wir hoffen euch mit dem nachfolgenden Beitrag, eine Hilfestellung für die Gestaltung von Bahnsteigen und Haltepunkten geben zu können.

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Der Bahnsteig
Bahnsteigarten / Haltepunktarten

Der oder die Bahnsteige sind Teil eines Bahnhofes. Sie dienen ausschließlich dem Ein-und Aussteigen von Passagieren aus dem Zug. Dabei soll der Aus-und Einsteigvorgang in etwa auf gleicher Ebene stattfinden. Dieser sog. höhengleiche Einstieg ist auch wichtig, um die Personenbeförderung für Personen mit Behinderung zu ermöglichen. Diese Aussagen gelten auch für Haltepunkte.

Bahnsteige werden in Bezug auf die Lage zum Gleis wie folgt unterschieden:

- Mittelbahnsteig --> Lage zwischen den Bezugsgleisen mit ein oder zwei Bahnsteigen

Mittelbahnsteig
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- Außenbahnsteig --> äußere Lage zum Bezugsgleis

Außenbahnsteig
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- Zwischenbahnsteig --> Sonderform des Mittelbahnsteigs mit sehr niedriger Bahnsteigkante zum Bezugsgleis und mit abfallender Oberfläche zum anderen Gleis.

Zwischenbahnsteig
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- Inselbahnsteige --> Lage zwischen zwei Gleisen (Insellage)

Inselbahnsteige
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Bahnsteig       Foto zu Bahnsteig       Foto
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Die Bahnsteigkante und Bahnsteighöhe
Die Bahnsteigkante ist die Grenze eines Bahnsteigs hin zum Gleis bzw. zum haltenden Zug. Der durch eine weiße Linie oder weiße Riffelpflasterung gekennzeichnete Sicherheitsbereich der Bahnsteigkante darf erst betreten werden, wenn der Zug gehalten hat. Weiterhin ist bei behinderten gerecht ausgebauten Bahnsteigen auch eine taktile Führung durch längsgeriffelte Platten vorhanden. Dadurch wird vor allem sehbehinderten Personen eine relativ sichere Führung zu den Einstiegsöffnungen des Zuges ermöglicht.

Bahnsteige die an Gleisen liegen, bei denen Züge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h befahren werden, sind nach der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) mit entsprechend freizuhaltenden Flächen zu kennzeichnen. Bei mehr als 200 km/h sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich keine Reisenden im Gefahrenbereich auf den Bahnsteigen aufhalten.

Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 0,76 m über Schienenoberkante gelegt werden. Höhen von unter 0,38 m und über 0,96 m sind unzulässig.

Bahnsteige, an denen ausschließlich Stadtschnellbahnen halten, sollen auf eine Höhe von 0,96 m über Schienenoberkante gelegt werden.

Bahnsteigkanten       Bahnsteig       Bahnsteighöhen
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Die Länge des Bahnsteiges
Die Länge eines Bahnsteiges wird durch die größte Länge aller planmäßig haltenden Züge bestimmt. Nach der EBO ergeben sich folgende Standardlängen:
60 m ; 90 m; 140 m; 170 m; 210 m; 280 m; 320 m; 370 m; 405 m, Bei Längen < 405 m und < 60 m sind keine Regellängen mehr anzuwenden.

Für Bahnsteige an denen Hochgeschwindigkeitszüge halten, muss die Bahnsteiglänge mind. 400 m betragen.


Die Breite und Lichte Höhe des Bahnsteiges
Das Mindestmaß für die sog. nutzbare Breite des Bahnsteiges soll an Stellen ohne maßgebliche Einbauten erreicht werden. Die Breite ist in der Regel auf die Geschwindigkeit des Zuges abzustellen.

Nach den neuen Vorschriften der DB-AG sollen Außenbahnsteige eine Mindestbreite von 2,75 m erhalten. Für einen Mittelbahnsteig sollte das Maß von 3,40 m zugrunde gelegt werden (Mindestmaß). Der Modellbahner sollte das Maß 2,75 m (Realmaß) bei seine Planung zugrunde legen.

Feste Gegenstände auf Personenbahnsteigen (Säulen und dergleichen) müssen bis zu einer Höhe von 3,05 m über Schienenoberkante mindestens 3,00 m von Gleismitte entfernt sein (siehe auch Bild). Bei bestehenden Anlagen mit geringem Verkehr darf das Maß von 3,00 m bis auf 2,70 m unterschritten werden.

Weitere Angaben sind in der EBO und den Vollzugshinweisen zu entnehmen.

Länge und Breite des Bahnsteiges       Länge und Breite des Bahnsteiges
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Die Längsneigung des Bahnsteiges
Die Längsneigung des Bahnsteiges soll 0,25% nicht unterschreiten (zur ausreichenden Entwässerung des Bahnsteiges). Bei höheren Längsneigungen ist eine Querneigung mit vorzusehen (> 0,25%).


Die Querneigung des Bahnsteiges
Bei der Querneigung der Bahnsteige ist folgendes zu beachten:
- Bahnsteige in geschlossenen Hallen oder in Tunnels benötigen keine Querneigung. Bei einer Längsneigung von > 0,25% erhalten sie eine Querneigung von 2% vom Gleis weg.
- Bahnsteige in unter Schlagregen geschützten Bahnsteigdächern benötigen keine Querneigung. Bei einer Längsneigung von > 0,25% erhalten sie eine Querneigung von 2% vom Gleis weg.
- Bahnsteige in unter Schlagregen nicht geschützten Bahnsteigdächern benötigen keine Querneigung von 2% - auf einer Breite von 1,50 m - zum Gleis hin .
- alle übrigen Bahnsteige ohne Schutz eine Querneigung von 2% mit Längsgefälle vom Gleis weg.


Der Gleisabstand
In Bahnhöfen muss der Gleisabstand - außer bei den Überladegleisen - mindestens 4,00 m betragen. Bei Neubauten mindestens 4,50 m.
Durchgehende Hauptgleise ohne Zwischenbahnsteig dürfen im Gleisabstand der freien Strecke durch den Bahnhof geführt werden (4,00 m). Wird der Gleisabstand der freien Strecke vergrößert, so darf der Gleisabstand im Bahnhof bis zum Umbau der Gleisanlagen bestehen bleiben.
Als Gleisabstand wird der Abstand von Mitte zu Mitte benachbarter Gleise definiert.

Foto zu Gleisabstand
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Die Ausstattung eines Bahnsteiges
Auch bei der Ausstattung eines Bahnsteiges unterscheiden sich Haltepunkte und Bahnsteige innerhalb eines Bahnhofes. Wir können euch hier nur die grundsätzlichen Ausstattungsmerkmale darstellen. Darüber hinaus gibt es natürlich auch Möglichkeiten der Werbung etc. die aber von der Zustimmung der Bahnhofsverwaltung abhängig ist.

An einem Haltepunkt bzw. auf einem Bahnsteig ist folgende Grundausstattung vorhanden:

Beleuchtung, Zeitanzeige, Zuginformation
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    - Beleuchtungsanlage
    - Notbeleuchtung für Rettungswege (im Bahnhofsbereich)
    - Zeitanzeige (durch Uhr)
    - Telekommunikationsanlage
    - Strom-/Wasseranschluss
    - Leitstreifen für Sehbehinderte
    - Informationstafel (elektronisch oder über Blattanzeige)
    - Sitzgelegenheiten
    - Fahrscheinautomaten (wenn nicht im Bahnhofsbereich)
    - Abfallbehälter
    - Lautsprecheranlage
    - Videoüberwachung
    - Aufzug zu den Bahnsteigen

Bahnsteig - Ausstattung
Bild 1
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Bahnsteig - Ausstattung
Bild 2
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    Bahnsteig - Ausstattung
Bild 3
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Wie den obigen Bildern zu entnehmen ist, können Bahnsteige sehr unterschiedlich ausgestattet sein. Entscheidend ist, ob es sich lediglich um einen einfachen Haltepunkt handelt (siehe Bild 3) oder ob es sich um einen Haltepunkt in einer kleinen Stadt handelt (siehe Bild 1). Wesentlich besser ausgestattet sind dann allerdings die Bahnsteige an einem Bahnhof (siehe Bild 2).

Zusammenfassend kann deshalb folgendes festgestellt werden:
Ausstattung: einfacher Haltepunkte
- Fahrkartenautomat
- Fahrgastinformation (Abfahrtszeiten am Haltepunkt)
-Sitzgelegenheit
- Ansagelautsprecher
- Zeitanzeige
- Papierkorb

Fotomontage einfacher Bahnsteig - Ausstattung
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Ausstattung: Haltepunkte in einer kleinen Stadt
- Fahrkartenautomat
- Fahrgastinformation (Abfahrtszeiten am Haltepunkt)
-Sitzgelegeheit mit Überdachung
- Beleuchtung
- Ansagelautsprecher
- Zeitanzeige
- behinderten gerechter Bahnsteig
- Papierkorb

Fotomontage Bahnsteig - Ausstattung     Bild - Bahnsteig - Ausstattung
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Ausstattung: Bahnsteig in einem Bahnhof
- Fahrkartenautomat
- Fahrgastinformation (Abfahrtszeiten am Haltepunkt)
- Sitzgelegeheit mit Überdachung
- Beleuchtung
- Ansagelautsprecher
- Zeitanzeige
- behinderten gerechter Bahnsteig mit Leiteinrichtungen
- elektronische Fahrgastanzeige für Zughalt

Fotomontage Bahnsteig - Ausstattung     Bild - Bahnsteig - Ausstattung
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Die Beschilderung
Auch an den Haltepunkten und Bahnsteigen gibt es eine reichhaltige Beschilderung, die insbesondere der Sicherheit der Passagiere dient.
Als wichtigstes Schild am Bahnsteig ist das Schild "Gleis betreten verboten" zu bezeichnen. Es kennzeichnet das Ende eines Bahnsteiges.

Bahnsteigende - Beschilderung
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Ein weiteres wichtiges Schild für Zugpassagiere ist das nachfolgende Schild "Vorsicht Absturz auf das Gleis".

Vorsicht Absturz - Beschilderung
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Kein Schild, sondern eigentlich ein Signal ist das sog. Abfahrtssignal am Bahnsteig. Es handelt sich um einen Fahrtanzeiger. Der Fahrtanzeiger dient der Orientierung, dass der Fahrdienstleiter der Abfahrt des Zuges zustimmt.
Er kann entweder als weißer schräger Lichtstreifen von links unten nach rechts oben (die Zustimmung gilt in Blickrichtung) bzw. als drei von rechts unten nach links oben steigende weiße Lichtpunkte aufweisen (die Zustimmung gilt entgegen der Blickrichtung). Bei bestehenden Anlagen kann statt der Lichtpunkte ein senkrechter Lichtstreifen gezeigt werden.

Fahrtanzeiger- Beschilderung     Vorsicht Absturz - Beschilderung
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Bei begleiteten Zügen darf der Zug erst abfahren, wenn dieser den Auftrag an den Lokführer mit dem Signal Zp9 erteilt hat. Dieses Signal darf jedoch erst gegeben werden, wenn das Ausfahrsignal Fahrt zeigt. Da manche Ausfahrsignale vom Bahnsteig jedoch nicht einsehbar sind (Kurve/Zug steht davor), ist der Fahrtanzeiger angebracht, der den Zugführer in einem solchen Fall unterstützen soll.

Ein weiteres Signal ist das Signal "Ne 5" ( Haltetafel), dass am Bahnsteigende steht: es kennzeichnet den Halteplatz der Zugspitze bei einem planmäßig Halt. Das Schild ist entweder eine hochstehende weiße Rechteckscheibe mit schwarzem Rand und schwarzem "H" oder oder eine hochstehende schwarze Rechteckscheibe mit weißem "H". Reisezüge mit Verkehrshalt haben an der Haltetafel zu halten.

Ist die Haltetafel hinter dem Bahnsteig aufgestellt, hat ein Reisezug so zu halten, dass der erste Wagen des Zuges nicht über den Bahnsteig hinaus steht. Wo das Halten der Züge auf die Zuglänge abgestimmt werden soll, können Haltetafeln durch Zusatzschilder mit entsprechender Längenangabe ergänzt sein. In diesem Fall ist an der Haltetafel anzuhalten, an der die angegebene Länge gleich oder erstmals größer als die Zuglänge ist, spätestens an der Haltetafel ohne Zusatzschild. Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal haben haltende Züge (auch Güterzüge) an der Haltetafel zu halten, Reisezüge jedoch am Bahnsteig auch wenn am Bahnsteig keine Haltetafel aufgestellt ist.

Ne 5-Haltetafel     Ne 5-Haltetafel
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