Thema: Gleislängen an Bahnhöfen, Haltstellen und Blockstellen
Ein wichtiger Punkt, der bei der Gleisplanung unbedingt beachtet werden muss ist die sog. nutzbare Gleislänge.
Damit ist die Länge bestimmter Gleisabschnitte, zum Beispiel von Bahnsteiggleisen, Abstellgleisen und Blockstrecken, gemeint. Die Länge ist so zu planen, dass
beim Fahrbetrieb die Züge, die diese Gleisabschnitte befahren sollen, auch vollständig darin Platz finden. In jedem Modellbahnkatalog befindet sich bei jedem
Fahrzeug - egal ob Lok oder Wagen die Bezeichnung "LüP". Diese Kurzbezeichnung bedeutet "Länge über Puffer" und drückt die Gesamtlänge eines Fahrzeugs
ohne Kupplungen aus.
Die o.g. Bereiche müssen so bemessen sein, dass die dort befindliche Züge bzw. Züge die diese Bereiche anfahren auch darin Platz finden.
Um nun die Länge eines Zuges berechnen zu können, wird die "LüP" benötigt. Ausgeschrieben: Länge über Puffer. Wo bekommt man nun diese Angabe her.
Da gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Man misst dieses Abstandsmaß am Modellbahnfahrzeug selbst nach
2. Man beschafft sich dieses Maß über den Katalog des entsprechenden Herstellers.
Zu jedem Modellbahnfahrzeug befindet sich im Katalog des jeweiligen Herstellers die Angabe "LüP".
Damit wird die Gesamtlänge eines Fahrzeugs ohne Kupplungen beschrieben. Durch Addition der entsprechenden
Wagenlängen kann dann die Länge des gesamtes Zuges errechnet werden. Zu dieser errechneten Zuglänge kommt
dann noch das sog. Überstandsbereich von jeweils 50 mm (vorne und hinten). Dieses Überstandsmaß ist deshalb
erforderlich, damit bei parallel verlegten Gleisen (Abstand von Gleismitte zu Gleismitte bei
parallel verlegten Gleisen 63,5 mm) der Zug nicht in den Weichenbereich hineinragt.
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