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Inhaltsverzeichnis: Formsignale Formhauptsignale Formvorsignale Zusatzschilder an Formvorsignalen Ungültige Formsignalen Hinweise für den Modellbahner zu den Formsignalen |
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Der Abstand zwischen dem Hauptsignal und dem zugehörigen Vorsignal soll mindestens so groß sein wie der zugelassene größte Bremsweg. Kürzere Vorsignalabstände sind zulässig, wenn dies aus örtlichen Gründen nicht zu umgehen ist. Bei Verkürzungen um mehr als 5% müssen besondere Bremstafeln für den jeweils vorhandenen Vorsignalabstand (Bremsweg) aufgestellt werden. Das Hauptsignal "Langsamfahrt" ist durch das Vorsignal "Langsamfahrt erwarten" anzukündigen. anzukündigen, wenn vom Vorsignal ab mit mehr als 60 km/h gefahren wird. ![]() Vergrößern -- Bild ankilcken Hinweise zu den Standorten der Signale. Ein Zug fährt in den Bahnhof ein. 500 m (bei H0-Bahnen rd. 6 cm) vor dem Bahnhof steht ein sog. Einfahrtsignal. Es handelt sich hier um ein Hauptsignal. Wenn der Zug in den Bahnhof einfahren darf steht das Signal auf "Hp 1". Muss der Zug durch das abzweigende Gleis einer Weiche fahren, dann zeigt es "Hp 2". Wenn der Zug im Bahnhof angekommen ist, dann hält er am Bahnsteig. Hinter dem Bahnsteig steht das Ausfahrtsignal - ebenfalls ein Hauptsignal. Nun will ein Güterzug durch den Bahnhof fahren. Er soll aber nicht anhalten. Dazu muss ein Vorsignal beim Einfahrtsignal stehen. Dieses zeigt dem Lokführer, ob er schon die Ausfahrt aus dem Bahnhof hat. Bei zweigleisigen Strecken gilt in der Regel, wie auch auf der Straße: Rechtsverkehr - Die Züge benutzen also meist das in Fahrtrichtung rechte Gleis. Es gibt auch Strecken, wo dies nicht festgelegt ist. Ob jetzt Rechtsverkehr ist oder nicht, es stehen bei zweigleisigen Strecken auch zwei Einfahrtsignale auf jeder Seite des Bahnhofs. Handelt es sich um eine Strecke mit Rechtsverkehr, wird das Signal auf der linken Seite auch als Falschfahrsignal bezeichnet. Bei Bauarbeiten oder Unterhaltsarbeiten kann das andere Gleis dann für den gesamten Verkehr genutzt werden. Die Gleissperrsignale sind nur für den Rangierverkehr zuständig und kommen somit nicht außerhalb des Bahnhofs vor. Sie stehen in der Regel an Abstellgleisen oder an den Enden der Bahnsteige, um dort den Rangierverkehr zu regeln. Dazu aber in einem anderen Aufsatz mehr. Nachfolgend wird nun ein Beispiele für das Aufstellen von Formsignalen an einem Bahnhof gezeigt. Dabei gehen wir von einem kleinen Bahnhof oder Haltepunkt aus, der eine durchgehende Strecke aufweist und einen Abstellbereich für den Güterzug. ![]() Vergrößern -- Bild ankilcken Erkärung des obigen Bildes: Das Einfahrsignal (1) regelt die Zufahrt zum Bahnhof, das Güterabstellgleis ist durch das Sperrsignal (2) gesichert. Die beiden Vorsignale (3) kündigen dem Lokführer die Signalstellung der Hauptsignale an. Die beiden Hauptsignale (4 + 5) sind zusätzlich durch Gleissperrsignale für Rangierfahrten gesichert. Da das rechte Gleis nur mit Langsamfahrt befahren werden darf, ist dort ein zwei fügeliges Formsignal (5) aufgestellt. Einsatz der Formsignale an einem Hauptbahnhof ![]() Vergrößern -- Bild ankilcken |
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