Lichthauptsignale
Das Lichthauptsignal hat die gleiche Aufgabe wie das Formhauptsignal. Es regelt die "Fahrt" und den "Halt" des Zuges.
Lichthauptsignale gestatten oder verbieten dem Lokführer die Weiterfahrt und zeigen die zulässige Geschwindigkeit an. Ein auf "Fahrt" stehendes Lichthauptsignal
gibt die Fahrt in den nachfolgenden Streckenabschnitt für einen Zug frei. Folgende Signalbilder werden von einem Lichthauptsignal abgegeben.
Signalbild "Hp 0"
wird am Hauptsignal oder Sperrsignal gezeigt. Es signalisiert den Zughalt. Das Lichtsignal zeigt entweder ein rotes Licht oder zwei rote Lichter waagrecht nebeneinander.
Signalbild "Hp 1"
zeigt ein grünes Licht am Lichthauptsignal. Das "Hp 1" bedeutet Fahrt frei mit der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.
Signalbild "Hp 2"
zeigt ein grünes Licht und darunter ein gelbes Licht. Das "Hp 2" bedeutet Langsamfahrt. Das Signalbild schreibt eine Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 40 km/h vor, wenn keine abweichende Geschwindigkeit durch durch das Zusatzschild (Zs) angezeigt wird.
Die Geschwindigkeitsabgrenzung gilt vom Hauptsignal ab, bis zum anschließenden Weichenbereich.
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Die Lichthauptsignale werden durch sog. Mastschilder ergänzt. Mastschilder ergänzen die Lichtsignale in ihrer Bedeutung. Nachfolgend die wichtigsten Mastschilder
"weiß-rot-weiß" -- Mastschild bzw. mit der Spitze nach oben weißenden Dreieck
Lichthauptsignale besitzen meist ein weiß-rot-weißes Mastschild. Sie dürfen, wenn die Leuchteinrichtung
gestört ist, nur auf Befehl passiert werden. Nach der Betriebsordnung der Bahn muss bei Lichtsignale, mit
erloschenem Signalbild, gehalten werden. Ferner sind Mastschilder anzubringen die das Verhalten bei Halt anzeigen.
An einem durch ein Mastschild bzw. durch ein Mastschild mit einem mit der Spitze nach oben weisenden Dreieck gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt
oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Ersatzsignal, Vorsichtsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Befehl oder bei Signal "Zs 12" - auf mündlichen bzw.
fernmündlichen Auftrag vorbeifahren. Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal vorbeifahren.
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"weiß-gelb-weiß-gelb-weiße" -- Mastschild
An Blocksignalen sieht man vereinzelt auch weiß-gelb-weiß-gelb-weiße Mastschilder, das "gestörte" Signal darf dann ohne Befehl
auf Sicht passiert werden, wenn eine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter nicht möglich ist.
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"rot" -- Mastschild
Mit diesem Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Ersatzsignal, Gegengleisfahrt-
Ersatzsignal, Befehl oder – bei Signal "Zs 12" – auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.
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weißes Mastschild mit zwei Punkten
An einem mit diesem Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt, dürfen Züge nur auf Befehl vorbeifahren.
Ein mit diesem Mastschild gekennzeichnetes Signal, das "Ra 12" zeigt oder erloschen ist, hat für Züge keine Bedeutung
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weiß-schwarz-weiß-schwarz -- Mastschild
An einem Mastschild mit weiß-schwarz-weiß-schwarz gekennzeichneten Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nach dem Anhalten vor diesem Signal ohne Zustimmung
vorbeifahren. Hauptsignale mit diesem Mastschild besitzen zugleich eine Vorsignalfunktion (nur bei den Gleichstrom-S-Bahnen Berlin und Hamburg)
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"So" -- Zuordnungstafel
Eines der wichtigsten Zusatzsignale ist die Zuordnungstafel "So 20". Das durch die Zuordnungstafel gekennzeichnete Signal gilt für das Gleis, auf das die Spitze des Dreiecks weist.
Das weiße Dreieck der Zuordnungstafel ist rückstrahlend.Die Zuordnungstafel ist zu beleuchten, wenn auch das gekennzeichnete Signal zu beleuchten ist.
Ein Signal ist durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.
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