Bahninfos - Signale auf der großen und kleinen Eisenbahn - hier Schutzhaltsignale
     


Signale zur Steuerung des Eisenbahnbetriebs

-- Schutzhaltsignale (Sh) --


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Definition

Schutzhaltsignale - Formsignale und Lichtsignale

Schutzhaltsignale - im Modell




Definition

Schutzsignale dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen.
Die Schutzsignale werden bei der Bahn eingesetzt:
    - für Zug- und Rangierfahrten.
    - als Sperrsignal, Gleissperrsignal (Formsignal) und Abschlusssignal von Stumpfgleisen.
    - als Wartezeichen

    Die Signale dürfen bei Gleiswaagen, Schiebebühnen und Drehscheiben links aufgestellt sein. Die Sh an Gleisabschlüssen, die Stumpfgleiseinfahrten begrenzen, sind bei Dunkelheit beleuchtet, die übrigen Signale Sh0 und Formsignale Sh1 sind rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
    Bei den Schutzsignalen sind durch die Trennung der beiden deutschen Staaten (ab 1945) bis zur Wiedervereinigung für das gleiche Zeichen unterschiedliche Bezeichnungen verwendet worden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bezeichnung bei der DB und der DR der DDR.

Bezeichnungbei DBbei DR
Halt - FahrverbotSh0Gsp0/Lsp
Fahrverbot aufgehoben Sh1Ra12
Gleissperre abgelegtSh1Gsp2
SchutzhaltSh2Sh2
Sofort halten (Nothalt)Sh3Sh1
Haltvorscheibe---Sh3
Schutzhaltsignal
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Schutzhaltsignale

Gallerie


Fahrverbot "Sh 0"
Bedeutung: Fahrverbot. Bei Gleiswaagen und Drehscheiben zeigt das Signal an, dass sie nicht befahren werden dürfen. Das Gleissperrsignal zeigt an, dass die Gleissperre aufgelegt ist.
Im Bereich der ehemaligen DDR hat "Sh 0" die Bezeichnung "Gsp 0"

Fahrverbot Sh0
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"Sh 1" bzw. "Ra 12" -- Fahrverbot aufgehoben
Bedeutung:
Dieses Signal erlaubt Zug- und Rangierfahrten die Einfahrt in den nachfolgenden Gleisbereich. Hiermit wird jedoch nur das Fahrverbot aufgehoben, die Zustimmung des Fahrdienstleiters für eine Zugfahrt wird damit jedoch nicht gegeben. Dies wird durch das Hauptsignal angezeigt. In Verbindung mit Signal "Hp 0" zeigt das Signal somit an, dass das Haltgebot für Rangierfahrten aufgehoben ist. Das Signal zeigt aber nur an, dass der anschließende Gleisabschnitt befahrbar ist, nicht jedoch, dass der Zug die Erlaubnis zur Fahrt hat.
Wenn mehrere Rangierfahrten vor dem Signal halten oder sich ihm nähern, gilt die Zustimmung nur für die erste Rangierfahrt. Erlischt das Lichtsignal, bevor die Spitze der Rangierfahrt daran vorbeigefahren ist, so ist das erneute Aufleuchten des Signals abzuwarten. Ist das Formsignal mit einem Wartezeichen verbunden, so ist stets eine besondere Zustimmung des Weichenwärters zur Vorbeifahrt abzuwarten.

Fahrverbot aufgehoben Sh1
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"(Sh 1)" -- Gleissperre abgelegt
Die Bezeichnung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR = "Gsp 2"

Bedeutung:
Gleissperren dienen dazu, Wagen absichtlich zum entgleisen zu bringen. Dies ist wünschenswert an Nebengleisen, auf denen Wagen abgestellt werden und die eine direkte Verbindung zu einem Hauptgleis haben. Falls sich die Bremse an einem abgestellten Wagen löst und dieser von alleine wegläuft, so wird er an der Gleissperre zum entgleisen gebracht und kann den Verkehr auf den Hauptgleisen nicht gefährden. Bei Rangierfahrten über diese Gleissperre muss diese abgelegt werden, damit die Rangierfahrt nicht entgleist. Eine abgelegte Gleissperre wird im Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn durch das Signal "Sh 1" angezeigt Gleissperren geben dem Zugführer keine Zustimmung zur Rangierfahrt. Dies muss durch das Hauptsignal erfolgen. Bei aufgelegter Gleissperre zeigt das Hauptsignal "Sh 0".

Fahrverbot aufgehoben Sh1
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"Sh 2" -- Schutz-Halttafel
Bedeutung: Diese Tafel gebietet Halt und ersetzt ein "Halt" zeigendes Hauptsignal. Nachts leuchtet an der Tafel zusätzlich ein rotes Licht. Die Tafel wird aufgestellt, wenn ein Hauptsignal keine Haltstellung zeigen kann (z.B. Signalflügel klemmt) oder kein Hauptsignal vorhanden ist, als Deckungssignal von beweglichen Brücken, als Gleisabschlußsignal an Prellböcken an Einfahrstumpfgleisen und an ausliegenden Wasserkränen.
Es dient:

- Der Kennzeichnung einer Gleisstelle, die vorübergehend nicht befahren werden darf,
- Der Kennzeichnung einer Stelle, an der Züge ausnahmsweise anhalten sollen.

Die Wärterhaltscheibe ist nicht immer ortsfest. Auf freier Strecke wird die Wärterhaltscheibe in mindestens 50 m Sicherheitsabstand vor der zu schützenden Stelle aufgestellt.

Zur Abriegelung eines Gleises im Tunnel oder in dessen Nähe wird die Wärterhaltscheibe außerhalb des Tunnels aufgestellt.

Der Haltauftrag wird durch Entfernen oder Wegdrehen bzw. Wegklappen des Signals aufgehoben, soweit der Auftrag zur Vorbeifahrt an der Wärterhaltscheibe nicht durch Befehl erteilt wird.

Schutzhaltsignal Sh2
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"Sh 3" -- Sofort halten (Nothalt)
Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ist "Sh 3" eine Haltevorscheibe.

Bedeutung:
Dieses Signal ist das Nothaltsignal der Bahn. In Gefahrensituationen lässt sich damit ein Zug oder eine Rangierfahrt anhalten.

Sh3
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"Sh 5" -- Horn-oder Pfeifsignal
Sofort Halten. Mehrmals nacheinander drei kurze Töne.

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Gleissperrsignale in Bildern
Gleissperrsignale im Modell
Schutzhaltsignal Modelle Schutzhaltsignal Modelle Schutzhaltsignal Modelle Schutzhaltsignal Modelle Schutzhaltsignal Modelle Schutzhaltsignal Modelle


GleissperrsignaleVorbild
Schutzhaltsignal Modelle Schutzhaltsignal Modelle Schutzhaltsignal Modelle Schutzhaltsignal Modelle


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