Schutzhaltsignale
Fahrverbot "Sh 0"
Bedeutung: Fahrverbot. Bei Gleiswaagen und Drehscheiben zeigt das Signal an, dass sie nicht befahren werden dürfen.
Das Gleissperrensignal zeigt an, dass die Gleissperre aufgelegt ist.
Im Bereich der ehemaligen DDR hat "Sh 0" die Bezeichnung "Gsp 0"
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"Sh 1" bzw. "Ra 12" -- Fahrverbot aufgehoben
Bedeutung:
Dieses Signal erlaubt Zug- und Rangierfahrten die Einfahrt in den nachfolgenden Gleisbereich.
Hiermit wird jedoch nur das Fahrverbot aufgehoben, die Zustimmung des Fahrdienstleiters für eine Zugfahrt wird damit jedoch
nicht gegeben. Dies wird durch das Hauptsignal angezeigt. In Verbindung mit Signal "Hp 0" zeigt das Signal somit an, dass das Haltgebot
für Rangierfahrten aufgehoben ist. Das Signal zeigt aber nur an, dass der anschließende Gleisabschnitt befahrbar ist,
nicht jedoch, dass der Zug die Erlaubnis zur Fahrt hat.
Wenn mehrere Rangierfahrten vor dem Signal halten oder sich ihm nähern, gilt die Zustimmung nur für die erste Rangierfahrt.
Erlischt das Lichtsignal, bevor die Spitze der Rangierfahrt daran vorbeigefahren ist, so ist das erneute Aufleuchten des Signals abzuwarten.
Ist das Formsignal mit einem Wartezeichen verbunden, so ist stets eine besondere Zustimmung des Weichenwärters zur Vorbeifahrt abzuwarten.
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"(Sh 1)" -- Gleissperre abgelegt
Die Bezeichnung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR = "Gsp 2"
Bedeutung:
Gleissperren dienen dazu, Wagen absichtlich zum entgleisen zu bringen. Dies ist wünschenswert an Nebengleisen, auf denen Wagen abgestellt werden und die eine direkte
Verbindung zu einem Hauptgleis haben. Falls sich die Bremse an einem abgestellten Wagen löst und dieser von alleine wegläuft, so wird er an der Gleissperre zum entgleisen
gebracht und kann den Verkehr auf den Hauptgleisen nicht gefährden. Bei Rangierfahrten über diese Gleissperre muss diese abgelegt werden, damit die Rangierfahrt
nicht entgleist. Eine abgelegte Gleissperre wird im Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn durch das Signal "Sh 1" angezeigt
Gleissperren geben dem Zugführer keine Zustimmung zur Rangierfahrt. Dies muss durch das Hauptsignal erfolgen. Bei aufgelegter Gleissperre zeigt das Hauptsignal "Sh 0".
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"Sh 2" -- Schutz-Halttafel
Bedeutung: Diese Tafel gebietet Halt und ersetzt ein haltzeigendes Hauptsignal.
Nachts leuchtet an der Tafel zusätzlich ein rotes Licht.
Die Tafel wird aufgestellt, wenn ein Hauptsignal keine Haltstellung zeigen kann (z.B. Signalflügel klemmt) oder kein Hauptsignal
vorhanden ist, als Deckungssignal von beweglichen Brücken, als Gleisabschlußsignal an Prellböcken an Einfahrstumpfgleisen
und an ausliegenden Wasserkränen.
Es dient:
- Der Kennzeichnung einer Gleisstelle, die vorübergehend nicht befahren werden darf,
- Der Kennzeichnung einer Stelle, an der Züge ausnahmsweise anhalten sollen.
Die Wärterhaltscheibe ist nicht immer ortsfest. Auf freier Strecke wird die Wärterhaltscheibe in mindestens 50 m
Sicherheitsabstand vor der zu schützenden Stelle aufgestellt.
Zur Abriegelung eines Gleises im Tunnel oder in dessen Nähe wird die Wärterhaltscheibe außerhalb des Tunnels aufgestellt.
Der Haltauftrag wird durch Entfernen oder Wegdrehen bzw. Wegklappen des Signals aufgehoben, soweit der Auftrag zur Vorbeifahrt an der Wärterhaltscheibe
nicht durch Befehl erteilt wird.
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"Sh 3" -- Sofort halten (Nothalt)
Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ist "Sh 3" eine Haltevorscheibe.
Bedeutung:
Dieses Signal ist das Nothaltsignal der Bahn. In Gefahrensituationen lässt sich damit ein Zug oder eine Rangierfahrt anhalten.
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"Sh 5" -- Horn-oder Pfeifsignal
Sofort Halten. Mehrmals nacheinander drei kurze Töne.
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