Bahninfos - Signale auf der großen und kleinen Eisenbahn - hier Sonstige Signale
     


Signale zur Steuerung des Eisenbahnbetriebs

-- Sonstige Signaltypen --


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Inhaltsverzeichnis

Langsamfahrsignale (Lf)

Orientierungszeichen




Langsamfahrsignale (Lf)

Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen. Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei den Eisenbahnen des Bundes in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (Signalbild "Lf 2" und "Lf 3") gekennzeichnet.

Langsamfahrsignale werden nicht aufgestellt, wenn die reduzierte Geschwindigkeit nur für einzelne Zuggattungen bzw. Züge gilt. Die Geschwindigkeitsreduzierung wird in diesem Fall den betroffenen Zügen durch das Infrastrukturunternehmen schriftlich bekanntgegeben. Die Langsamfahrsignale Lf 1, Lf 2 und Lf 3 gelten für Züge und Rangierfahrten. Sie sind nicht ortsfest und dürfen bei den Eisenbahnen des Bundes nur auf besonderen Auftrag des Eisenbahninfrastrukturunternehmers aufgestellt werden.


"Lf 1" -- Langsamfahrscheibe
Bedeutung: Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
Das Signal "Lf 1" kündigt an, dass auf dem in der Regel durch die Signale Lf 2 und Lf 3 gekennzeichneten Gleisabschnitt höchstens die durch die Kennziffer angezeigte 10fache Geschwindigkeit in km/h gefahren werden darf (6 = 60 km/h), bis das letzte Fahrzeug des Zuges oder der Rangierfahrt den Abschnitt verlassen hat.
Die Lampen für die gelben von rechts nach links steigenden Lichter sind bei den Eisenbahnen des Bundes auch am Tage am Signal angebracht. Sie werden jedoch nur bei Anwendung des Nachtzeichens beleuchtet. Die Lichter des Nachtzeichens sind bei beschränktem Raum bis zu 15 m vor dem Signal aufgestellt.
Beginnt eine Langsamfahrstelle nach einer Strecken- oder Fahrwegverzweigung, ist das Signal Lf 1 durch einen gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand ergänzt, um anzuzeigen, für welche Richtung die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.
Als Kennziffer werden die Zahlen 0,5; 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8; 9; 10; 11; 12; 13; 14 und 15 verwendet.
Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist. Auf Nebenbahnen, die mit höchstens 50 km/h befahren werden, kann auch das Tageszeichen verwendet werden. Die oberste Landesverkehrsbehörde kann die Anwendung des Tageszeichens auch bei Geschwindigkeiten über 50 km/h genehmigen. Beginnt eine Langsamfahrstelle nach einer Strecken- oder Fahrwegverzweigung, ist das Signal "Lf 1" durch einen gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand ergänzt, um anzuzeigen, für welche Richtung die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

Langsamfahrsignale     Gallerie
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"Lf 1/2" -- Langsamfahrbeginnscheibe
Bedeutung: Auf dem am Signal beginnenden, in der Regel durch eine Endscheibe begrenzten Gleisabschnitt darf die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden.
Die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, bis das letzte Fahrzeug den Gleisabschnitt verlassen hat. Das Signal zeigt Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Bahnhofshauptgleisen an, soweit diese keine durchgehenden Hauptgleise sind. Es steht am Anfang des langsam zu befahrenden Gleises unmittelbar rechts neben dem Gleis und wird nicht signalmäßig vorangekündigt. Reicht die Entfernung vom Gleisanfang bis zum Beginn des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts für die Abbremsung aus, so sind anstelle des Signals Lf 1/2 die Signale Lf 1 und Lf 2 aufzustellen.

Langsamfahrsignale Lf1/2
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"Lf 2" -- Anfangsscheibe
Bedeutung: Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle.
Das Signal "Lf 2" ist nicht ortsfest und steht am Anfang des langsam zu befahrenden Gleisabschnittes.
Innerhalb einer vorübergehenden Langsamfahrstelle ist ein weiteres Signal Lf 1 – ohne die gelben Lichter – und unmittelbar dahinter ein weiteres Signal "Lf 2" aufgestellt:
    - am Halteplatz der Züge, wenn Züge in der vorübergehenden Langsamfahrstelle planmäßig beginnen oder Ihre Fahrt mit Personalwechsel fortsetzen,

    - hinter der letzten Weiche im Fahrweg, wenn Züge von einmündenden Hauptgleisen in die vorübergehende Langsamfahrstelle einfahren und die am Hauptsignal zugelassene Geschwindigkeit geringer ist als in der Langsamfahrstelle.

Langsamfahrsignale-Lf2   Langsamfahrsignale-Lf2
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"Lf 3" -- Endscheibe
Bedeutung: Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle.
Das Signal "Lf 3" steht am Ende des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts Auf eingleisigen Strecken kann das Signal "Lf 3" unmittelbar links neben dem Gleis aufgestellt sein. Das Signal "Lf 3" wird nicht aufgestellt, wenn eine zweite Langsamfahrstelle unmittelbar anschließt.

Wenn zur Kennzeichnung des Endes einer vorübergehenden Langsamfahrstelle, nach dem Befahren von Bahnübergängen, unter dem hierfür aufgestellten Signal "Lf 3" eine Tafel mit der Aufschrift „BÜ“ angebracht ist, darf die Geschwindigkeit erhöht werden, wenn das führende Fahrzeug die Mitte des Bahnübergangs erreicht hat.

Langsamfahrsignale-Lf3
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"Lf 4" -- Geschwindigkeitstafel
Bedeutung: Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
Eine auf der Spitze stehende dreieckige, weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Geschwindigkeitszahl. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze auch nach oben zeigen.
Das Signal "Lf 4" steht nur auf Nebenbahnen und ist beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert. Es ist in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem langsam zu befahrenden Gleisabschnitt aufgestellt. Das Signal wird nicht mehr neu aufgestellt.
Das Signal "Lf 4" ist aufgestellt:
    - wo die zulässige Geschwindigkeit vor der ständigen Langsamfahrstelle um 25 % und mehr größer ist als auf der Langsamfahrstelle. Das Signal kann entfallen, wenn ein sonstiger geeigneter Anhalt für den Triebfahrzeugführer vorhanden ist.
    - wo an einem Vorsignal angezeigt werden soll, dass vom zugehörigen Hauptsignal ab bei Stellung "Hp 1" die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf,
    - wo die Geschwindigkeit vor Bahnübergängen ermäßigt werden muss. Die Geschwindigkeitsbeschränkung muss am Signal Lf 5, wo dieses nicht aufgestellt ist, vor dem Bahnübergang durchgeführt sein. Sie ist beizubehalten, bis das erste Fahrzeug etwa die Straßenmitte erreicht hat


Langsamfahrsignal Lf5
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"Lf 5" -- Anfangtafel oder Eckentafel

Bedeutung: Die auf der Geschwindigkeitstafel "Lf 4" angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein.
Das Signal "Lf 5" ist nur auf Nebenbahnen dort aufgestellt, wo es erforderlich ist. Vor Bahnübergängen ist die Stelle besonders zu kennzeichnen, von der ab die mit Signal "Lf 4" angezeigte Geschwindigkeit gilt.
"Lf 5" kennzeichnet die Stelle, an der eine durch Signal "Lf 4" angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung erreicht sein muss. Vor nicht technisch gesicherten Bahnübergängen auf Nebenbahnen ist das "Lf 5" dann aufzustellen, wenn die Stelle besonders zu kennzeichnen ist, von der ab die durch Signal "Lf 4" angezeigte Geschwindigkeit gilt. Wenn das Signal "Lf 4" die Zahl 0 zeigt, ist stets das Signal Lf 5 aufgestellt. Es kennzeichnet die Stelle, an der zu halten ist.

Langsamfahrsignal Lf5
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"Lf 6" -- Geschwindigkeits-Ankündesignal
Bedeutung: Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten.
Das Signal "Lf 6" wird aufgestellt, wenn ab dem Signal "Lf 7" eine verminderte Geschwindigkeit zugelassen ist. Es steht in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem Signal Lf 7. Auf Nebenbahnen vor Bahnübergängen steht es in der Regel in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand vor dem Signal "Lf 7". Auf diesen verkürzten Abstand ist dann im Fahrplan oder in einer schriftlichen Anweisung hingewiesen. Als Kennziffer werden die Ziffern bzw. Zahlen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 verwendet.
Beginnt die mit Signal "Lf 6" angekündigte Geschwindigkeitsbeschränkung nach einer Strecken- oder Fahrwegverzweigung, ist das Signal "Lf 6" durch einen gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand zu ergänzen, um anzuzeigen, für welche Richtung die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Züge werden durch den Fahrplan oder in schriftlichen Anweisungen verständigt, für welche Richtung das Signal gilt.

Langsamfahrsignal Lf6 Bild-Nummer   Bild-Nummer   Bild-Nummer   Bild-Nummer   Bild-Nummer
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"Lf 7" -- Geschwindigkeitssignal
Bedeutung: Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden
Das Signal "Lf 7" kennzeichnet einen Geschwindigkeitswechsel. Es ist bei Dunkelheit beleuchtet oder es ist rückstrahlend. Als Kennziffer werden die Ziffern bzw. Zahlen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 16 verwendet.
Das an einem Hauptsignal aufgestellte Signal "Lf 7" gilt nur bei Stellung "Hp 1", "Ks 1" ohne "Zs 3" oder "Ks 2" ohne Zs 3. Ein zu signalisierender Geschwindigkeitswechsel liegt auch vor, wenn an Abzweigstellen und an Streckenverzweigungen in Bahnhöfen bei Übergang von einer Strecke auf eine andere eine Geschwindigkeitsänderung zu beachten ist.
Wenn zur Kennzeichnung des Endes einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Befahren von Bahnübergängen unter dem hierfür aufgestellten Signal "Lf 7" eine Tafel mit der Aufschrift „BÜ“ angebracht ist, darf die Geschwindigkeit erhöht werden, wenn das führende Fahrzeug die Mitte des Bahnübergangs erreicht hat.

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Orientierungszeichen
Orientierungszeichen (z. B. Zeichen, Schilder, Anzeiger, Tafeln) ergänzen einen betrieblichen Handlungsauftrag oder kennzeichnen eine Stelle, an der ein solcher Auftrag auszuführen ist. Die Orientierungszeichen geben selbst keinen Handlungsauftrag und sind auch keine Signale im Sinne der Eisenbahnsignalordnung (ESO). Sie sollen eine Hilfe für die Zugführer sein.

Zugfunktafel
Bedeutung: Den angegebenen Zugfunkkanal einstellen.

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ICE-Zeichen
Das Zeichen ist so aufgestellt, dass ein am Schluss des Zuges laufendes Triebfahrzeug die Fahrleitungsschutzstrecke durchfahren hat.

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Kennzeichnung der Stelle zur Sicherung an BÜ
    Schild „Automatik-HET“: Das Schild befindet sich an der Zugeinwirkungsstelle für die automatische Hilfseinschaltung von Bahnübergangssicherungsanlagen.
    Schild „HET“: Das Schild befindet sich an der Bedienstelle für die Hilfseinschaltung von Bahnübergangssicherungsanlagen.
    Schild „Automatik-ET“: Das Schild befindet sich an der Zugeinwirkungsstelle für die automatische Einschaltung von Bahnübergangssicherungsanlagen.
    Schild „ET“: Das Schild befindet sich an der Bedienstelle für die Einschaltung von Bahnübergangssicherungsanlagen.
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LZB-Bereichskennzeichen
LZB-Bereichskennzeichen kennzeichnen den Anfang einer LZB-Strecke und den Übergang zwischen zwei Linienleiterschleifenbereichen unterschiedlicher Bereichskennungen – Bereichskennungswechsel (BKW) –

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Blockkennzeichen
Bedeutung: Auf Strecken mit LZB-Ausrüstung (Linienförmige Zugbeeinflussung) wird dem Lokführer die zu fahrende Geschwindigkeit in der Lokomotive angezeigt. Die Signale existieren damit im LZB-Betrieb nur noch virtuell und nicht ortsfest. Der Lokführer benötigt aber einen Anhaltspunkt an der Strecke, ab wo ein Haltbegriff gilt, um eine manuelle Bremsung zielgenau durchführen zu können. Da auf diesen Strecken herkömmliche Signale, an denen er das Ende eines Blockabschnitts erkennen könnte, nur noch vereinzelt stehen, sind die "weggelassenen" Signale durch das Blockkennzeichen ersetzt. Hier stehen wirklich keine herkömmlichen Signale mehr, nur noch diese Blockkennzeichentafel. An dieser erkennt der Lokführer, bis wohin er bei einem LZB-Haltbegriff fahren darf.

Die im Kreis angegebene Zahl ist die Nummer des LZB-Kennzeichens und wichtig für die Ausstellung von schriftlichen Befehlen.

Diese Blockkennzeichen sind bisher nur auf Neubaustrecken verbaut worden, auf Ausbaustrecken stehen an jeder Blockgrenze "richtige" Signale. Da auf den Neubaustrecken auch Fahrzeuge ohne LZB-Einrichtung fahren sollen, kann durch die Aufstellung der Blockkennzeichen statt richtiger Signale eine Situation entstehen, dass ein LZB-geführter Zug an einem realen Hauptsignal zwar Fahrt bekommen könnte (Strecke bis zum nächsten Blockkennzeichen ist frei), ein Zug ohne LZB aber halten müsste (da die Strecke bis zum nächsten realen Signal noch besetzt ist). Hier wird dann die Dunkelschaltung genutzt.

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Hektometerzeichen oder Hektometertafel
Kennzeichnung der Streckenkilometrierung. Die obere Zahl gibt die Vorkommastellen an; die Ziffer unten gibt die erste Nachkommastelle der Kilometrierung an.

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Für Fahrplanunterlagen und Befehle wird für den Lokführer eine genaue Positionsangebe verlangt. Um dies zu erreichen, sind alle Bahnstrecken entsprechend kilometriert, d.h. eine Position auf der Strecke wird in Entfernungskilometern von einem bestimmten Punkt (meist großer Bahnhof oder Trennungsbahnhof) angegeben.

Damit der Lokführer sich orientieren kann, sind alle 200 m Hektometertafeln angebracht, die die Position auf der Strecke angeben. Füher wurden anstatt der Tafeln auch Hektometersteine benutzt, die aber heute nur noch gelegentlich auf Nebenstrecken zu sehen sind.

Auf elektrifizierten Strecken sind diese Schilder der Einfachheit halber an den Fahrleitungsmasten angebracht. Da damit die Position nicht genau eingehalten wird, ist der genaue Wert der drei Nachkommastellen klein unten rechts auf der Tafel festgehalten.

In bestimmten Tunneln soll bei Notfällen nicht angehalten werden. Dafür sind dort fahrende Züge mit einer Notbremsüberbrückung ausgerüstet, mit der der Lokführer die Notbremsung unwirksam schalten kann, um mit dem Zug noch aus dem Tunnel herausfahren und draußen anhalten zu können. Wegen des langen Bremsweges von Zügen ist der Bereich, in dem die eventuelle Notbremsung überbrückt werden muss, zum Tunnel verschoben. Deshalb ist dieser Bereich für den Lokführer mit gelben Streifen über und unter den Hektometertafeln gekennzeichnet.

Hektometertafel
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NBÜ-Kennzeichen
Das Hektometerzeichen ist am oberen und unteren Rand durch einen orangefarbenen waagerechten Streifen ergänzt.

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Bezeichnungstafel für Tunnel
Die örtliche Tunnelbezeichnung besteht aus dem Namen des Tunnels ohne das Wort oder den Wortteil „Tunnel“, dem Tunnelsymbol und der Längenangabe in Metern.

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Unbesetzte Fernsprechstelle
Unbesetzte Fernsprechstellen sind durch den Buchstaben F gekennzeichnet. Sprechstellen in Tunneln können zusätzlich ein Hörersymbol tragen.

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Pfeil für Hinweis auf nächste Sprechstelle
Auf der freien Strecke weist der Pfeil auf die nächste Sprechstelle hin.

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Schild „Elektrische Streckentrennung“
Die Schilder befinden sich an zwei Oberleitungsmasten innerhalb der offenen Streckentrennung einer Speisebezirksgrenze des Oberleitungsnetzes und zeigen an, dass zwischen Anfang- und Ende-Kennzeichen nicht mit gehobenem Stromabnehmer angehalten werden darf.

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Beginn Ortsstellbereich
Eine weiße rechteckige Tafel mit der Aufschrift „OB“
Das Orientierungszeichen kennzeichnet den Übergang von einem Stellwerksbereich in einen Ortsstellbereich.

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